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   BGH, 15.12.1956 - IV ZR 238/56   

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https://dejure.org/1956,295
BGH, 15.12.1956 - IV ZR 238/56 (https://dejure.org/1956,295)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1956 - IV ZR 238/56 (https://dejure.org/1956,295)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1956 - IV ZR 238/56 (https://dejure.org/1956,295)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 22, 357
  • NJW 1957, 421
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BGH, 12.07.2017 - IV ZB 15/16

    Voraussetzungen der ergänzenden Testamentsauslegung: Umfang der durch Auslegung

    Insoweit darf - wie das Beschwerdegericht zu Recht erkannt hat - ein den Verhältnissen entsprechender Erblasserwille nur unterstellt werden, wenn er auf eine bestimmte, durch Auslegung der letztwilligen Verfügung erkennbare Willensrichtung des Erblassers zurückgeführt werden kann (Senatsurteil vom 15. Dezember 1956 - IV ZR 238/56, BGHZ 22, 357, 360; RGZ 142, 171, 175).
  • OLG München, 11.06.2018 - 31 Wx 294/16

    Ergänzende Testamentsauslegung

    Durch ergänzende Testamentsauslegung kann also die durch den Wegfall des Bedachten entstandene Lücke nur dann geschlossen werden, wenn die für die Zeit der Testamentserrichtung anhand des Testaments oder unter Zuhilfenahme von Umständen außerhalb des Testaments oder der allgemeinen Lebenserfahrung festzustellende Willensrichtung des Erblassers dafür eine genügende Grundlage bietet (BGHZ 22, 357/360; FamRZ 1983, 380; MüKoBGB/Leipold 7. Auflage § 2084 Rn. 88 m. w. N.).
  • BGH, 30.04.1959 - VII ZR 19/58

    Globalzession. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

    Der Surrogationsgrundsatz ist im geltenden Recht auf bestimmte Fallgestaltungen beschränkt, zu denen die vorliegende nicht gehört (Enneccerus-Nipperdey, Allgemeiner Teil, 14. Aufl, § 132 II 3; Westermann, Interessenkollissionen und ihre richterliche Wertung bei den Sicherungsrechten an Fahrnis und Forderungen 1954 S. 13 ff vgl. auch BGH NJW 1957, 421, 422 und 1514, 1515).
  • OLG München, 25.07.2016 - 31 Wx 156/15

    Auslegung der Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament

    Durch ergänzende Testamentsauslegung kann also die durch den Wegfall des Bedachten entstandene Lücke nur dann geschlossen werden, wenn die für die Zeit der Testamentserrichtung anhand des Testaments oder unter Zuhilfenahme von Umständen außerhalb des Testaments oder der allgemeinen Lebenserfahrung festzustellende Willensrichtung des Erblassers dafür eine genügende Grundlage bietet (BGHZ 22, 357 ; LM § 2078 Nr. 3; FamRZ 1983, 380/382; MüKoBGB/Leipold 6. Auflage § 2084 Rn. 88 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 26.11.2020 - 12 U 140/20

    Unwirksamkeit eines Vermächtnisses bei Veräußerung des zugewandten Gegenstandes

    Die Vorschrift kann auf diesen Fall nicht entsprechend angewendet werden, da sie nicht Niederschlag eines das bürgerliche Recht beherrschenden allgemeinen Surrogationsprinzips ist; insbesondere kennt das Vermächtnisrecht eine allgemeine Surrogationsregelung nicht (vgl. BGHZ 22, 357 = NJW 1957, 421 ; OLG Rostock ZEV 2009, 624 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 02. September 2009 und 29. September 2009, 2 U 204/09, BeckRS 2009, 88052; Otte in Staudinger BGB § 2169 Rdnr. 16; Linnartz in Damrau/Tanck, Erbrecht 4. Auflage § 2169 Rdnr. 14).
  • OLG München, 09.01.2019 - 31 Wx 39/18

    Testamentsauslegung bei Anordnung der Vorerbschaft

    Durch ergänzende Testamentsauslegung kann also die durch den Wegfall des Bedachten entstandene Lücke nur dann geschlossen werden, wenn die für die Zeit der Testamentserrichtung anhand des Testaments oder unter Zuhilfenahme von Umständen außerhalb des Testaments oder der allgemeinen Lebenserfahrung festzustellende Willensrichtung des Erblassers dafür eine genügende Grundlage bietet (BGHZ 22, 357 ; LM § 2078 Nr. 3; FamRZ 1983, 380 ; MüKoBGB/Leipold 7. Auflage § 2084 Rn. 95 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 21.12.2020 - 12 U 140/20

    Vermachter Gegenstand nicht mehr im Nachlass

    Die Vorschrift kann auf diesen Fall nicht entsprechend angewendet werden, da sie nicht Niederschlag eines das bürgerliche Recht beherrschenden allgemeinen Surrogationsprinzips ist; insbesondere kennt das Vermächtnisrecht eine allgemeine Surrogationsregelung nicht (vgl. BGHZ 22, 357 = NJW 1957, 421; OLG Rostock ZEV 2009, 624; OLG Koblenz, Beschluss vom 02. September 2009 und 29. September 2009, 2 U 204/09, BeckRS 2009, 88052; Otte in Staudinger BGB § 2169 Rdnr. 16; Linnartz in Damrau/ Tanck, Erbrecht 4. Auflage § 2169 Rdnr. 14).
  • BGH, 30.09.1959 - V ZR 66/58

    Erbvertragsvermächtnis

    Die gesetzliche Vermutung, daß statt des nicht mehr in der Erbschaft befindlichen Gegenstands ein dem Erblasser dafür zustehender Wertersatzanspruch vermacht sein soll, gilt nur für den Fall, daß der vermachte Gegenstand dem Erblasser ohne seinen Willen entzogen wurde, und nicht, auch nicht entsprechend, für den Fall, daß er ihn willentlich weggegeben hat (BGHZ 22, 357); auch diese verschiedene Behandlung hängt mit dem Grundgedanken des Gesetzes von der Entschließungsfreiheit unter Lebenden (oben C 1 a) zusammen, der im letzteren, aber nicht im ersteren Fall zum Zug kommt.
  • OLG Rostock, 16.04.2009 - 3 W 9/09

    Vermächtnis und Herausgabe des Surrogat

    Dafür, dass vorliegend im Wege der ergänzenden Testamentsauslegung in jedem Fall auch das rechtsgeschäftliche Surogat als vom Erblasser vermacht angesehen werden könnte (vgl. dazu BGH, Urt. v. 15.12.1956, IV ZR 238/56, BGHZ 22, 357; Staudinger/Otto, a.a.O. Rn. 16 m.w.N.), fehlt es an ausreichendem Sachvortrag nebst Beweisantritt des Antragstellers.
  • OLG München, 24.04.2017 - 31 Wx 128/17

    Feststellung der Ersatzerbfolge eines weggefallenen Schlusserben und deren

    Durch ergänzende Testamentsauslegung kann also die durch den Wegfall des Bedachten entstandene Lücke nur dann geschlossen werden, wenn die für die Zeit der Testamentserrichtung anhand des Testaments oder unter Zuhilfenahme von Umständen außerhalb des Testaments oder der allgemeinen Lebenserfahrung festzustellende Willensrichtung des Erblassers dafür eine genügende Grundlage bietet (BGHZ 22, 357 ; LM § 2078 Nr. 3; FamRZ 1983, 380 ; MüKoBGB/Leipold 7. Auflage § 2084 Rn. 95 m.w.N.).
  • OLG München, 11.12.2014 - 31 Wx 379/14

    Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens: Fall des Vorversterbens der als

  • OLG Koblenz, 02.09.2009 - 2 U 204/09

    Rechtsfolgen der Veräußerung eines Vermächtnisgegenstandes durch den Erblasser

  • OLG Nürnberg, 16.07.2014 - 12 U 2267/12

    GmbH: Bestellung eines gemeinsamen Vertreters durch die Mitberechtigten an einem

  • OLG München, 13.09.2005 - 31 Wx 64/05

    Erbvertragliche Enterbung nur durch einseitige Verfügung - Testamentsauslegung

  • OLG München, 26.04.2017 - 31 Wx 378/16

    Annahme einer Ersatzerbeneinsetzung durch ergänzende Auslegung eines Testaments

  • KG, 17.01.2020 - 6 W 58/19

    Erbscheinsverfahren: Schließung einer planwidrigen Regelungslücke mittels

  • OLG Karlsruhe, 30.09.2019 - 11 W 114/17

    Erbscheinsverfahren: Ergänzende Auslegung eines durch einen jüdischen Erblasser

  • OLG Koblenz, 28.11.1997 - 10 U 491/96

    Kriterien bei der Auslegung eines Vermächtnisses auf Herausgabe eines Sparkontos

  • OLG München, 13.06.2013 - 31 Wx 267/12

    Ergänzende Auslegung eines Erbvertrages: Berufung des Ehegatten des kinderlos

  • BayObLG, 27.06.1997 - 1Z BR 240/96

    Ergänzende Auslegung bei Irrtum des Erblassers über Verhältnisse zur Zeit der

  • BayObLG, 26.10.1994 - 1Z BR 159/93

    Erlöschen des Testamentsvollstreckeramtes

  • BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87

    Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender

  • BGH, 24.10.1979 - IV ZR 31/78

    Auslegung der Erbeinsetzung in einer letztwilligen Verfügung - Voraussetzungen

  • KG, 05.02.1998 - 1 W 6796/95

    Voraussetzungen für das Bestimmungsrecht eines Dritten bei bedingter

  • OLG Hamm, 10.04.2012 - 15 W 77/11

    Auslegung eines Erbvertrages hinsichtlich der Hoferben nach Wegfall der

  • BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 248/96

    Auslegung eines Testaments - Testamentsvollstreckung zur Erfüllung einer Auflage

  • KG, 21.11.1995 - 1 W 1609/95

    Nachlaßspaltung - Testamentsanfechtung - Testamentsvollstreckung

  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 43/99

    Stillschweigende Ersatzerbeneinsetzung

  • OLG Oldenburg, 01.03.1994 - 5 U 133/93

    Verfahrensmangel, Zurückverweisung, Vorbringen, Nichtberücksichtigung, Mangel,

  • KG, 07.10.1976 - 12 U 2349/75

    Möglichkeit einer Verfahrensunterbrechung bei Tod des durch einen

  • KG, 18.07.1995 - 1 W 7491/93

    Testamentsauslegung bei interlokaler Nachlaßspaltung

  • BGH, 09.11.1967 - III ZR 170/65

    Unerfüllbarkeit eines Vermächtnisses - Auslegung eines Erbvertrags - Anspruch auf

  • BGH, 15.02.1961 - V ZR 192/59
  • BGH, 17.03.1966 - V BLw 51/65

    Antrag auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses - Beurteilung der

  • BayObLG, 19.07.1966 - BReg. 1b Z 22/66

    Einziehung eines Erbscheins ; Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung ;

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